Wer zahlt das Kfz-Gutachten?
Viele scheuen ein Gutachten, weil sie die Kosten fürchten. Bei einem unverschuldeten Unfall sieht es meist anders aus.
Bei einem unverschuldeten Unfall
Wurde Ihr Fahrzeug bei einem Unfall beschädigt, den ein anderer verursacht hat, trägt in der Regel die Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers die Kosten des Gutachtens. Sie dürfen dabei grundsätzlich einen unabhängigen Sachverständigen frei wählen.
Bei Mitschuld
Tragen Sie eine Mitschuld, wird der Schaden oft nach Haftungsquoten geteilt. Dann kann auch ein Teil der Gutachterkosten bei Ihnen bleiben.
Bei selbstverschuldetem Schaden oder Kaskoschaden
Wenn Sie den Schaden selbst verursacht haben, zahlen Sie das Gutachten meist selbst, abhängig vom Vertrag mit Ihrer Kaskoversicherung. Fragen Sie am besten vorher bei Ihrer Versicherung nach.
Was Sie vorab klären sollten
- Wer den Unfall verursacht hat und ob die Schuldfrage klar ist
- Ob die gegnerische Versicherung bekannt ist
- Ob Sie die Abtretung der Forderung an den Gutachter unterschreiben sollen
Hinweis
Dieser Text gibt allgemeine Informationen und ersetzt keine Rechtsberatung. Jeder Fall ist anders. Rufen Sie uns an, wir erklären Ihnen gern die nächsten Schritte, und bei rechtlichen Fragen hilft Ihnen ein Rechtsanwalt.